Kreditvermittler

Kreditvermittler

Der Beruf des Kreditvermittlers ist in der Gesellschaft häufig mit Bedenken belastet. Allerdings bewegt sich ein seriöser Kreditvermittler bei der Vermittlung von Krediten immer im Rahmen der gesetzlichen und verbraucherrechtlichen Vorgaben. Schwarze Schafe unter den Kreditvermittlern sind zwar leider nicht auszuschließen, doch mit einem wachen Auge können Kreditinteressierte diese relativ schnell aussortieren. Wichtig ist halt immer, sich vorab genau zu informieren.

Ein Kreditvermittler beschäftigt sich mit der gewerblichen Vermittlung von Krediten und Darlehen. In den meisten Ländern sind insbesondere Verbraucher mit speziellen rechtlichen Regelungen als Kreditnehmer geschützt. Der Kreditvermittler, der nichts anderes als ein Finanzmakler ist, vermittelt im Rahmen dieser rechtlichen Vorgaben Kredite an die Verbraucher. Häufig haben Kreditvermittler allerdings auch andere Finanzprodukte wie Versicherungen, Fondanlagen oder Bausparverträge im Gepäck.

Die meisten Kreditvermittler sind also gleichzeitig auch Versicherungsvertreter oder Außendienstmitarbeiter von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten. Die Zulassung als Kreditvermittler ist in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich geregelt. Viele Länder erwarten gesetzlich geregelte Grundvoraussetzungen, die ein Kreditvermittler nachweisen muss. An erster Stelle steht in der Regel ein Sachkundenachweis, der belegt, dass der Kreditvermittler mit den einzelnen Finanzdienstleistungen vertraut ist. Häufig kommen Anforderungen wie eine bestehende Haftpflichtversicherung, eine Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden und das polizeiliche Führungszeugnis, dass dem Kreditvermittler bisherige Straffeiheit bekundet, dazu.

Der Kreditvermittlungsvertrag

Geregelt werden alle Aspekte der Kreditvermittlung über den Kredit- oder Darlehnsvermittlungsvertrag. Dieser beinhaltet alle Rechte und Pflichten sowohl des Kreditvermittlers als auch des Kunden. Daher wird im Kreditvermittlungsvertrag neben der Definition des zu vermittelnden Kredites auch der Provisionsanspruch des Kreditvermittlers festgehalten. Der Kreditvermittlungsvertrag kann zudem eine zeitliche Befristung und Exklusivität des Vermittlers oder Reglungen zum Datenschutz und ähnlichem enthalten.

Für den Kreditvermittlungsvertrag geben viele Länder eine spezielle Form vor. Diese Formvorschriften müssen für die Rechtswirksamkeit eingehalten werden. Vorgegeben werden Regelungen über die Mindestinhalte und Begrenzungen der Vertragsfreiheit durch gesetzliche Vorgaben.

Kreditvermittlungprovison

Das Entgelt für die Vermittlungstätigkeiten des Kreditvermittlers wird in Form einer Kreditvermittlungs – oder Darlehnsvermittlungsprovision gezahlt. Die Provision kann sowohl auf den Darlehnsgeber, den Kreditnehmer oder beide umgelegt werden. Typischerweise wird eine Einmalzahlung beim Zustandekommen des Kredites vereinbart. Allerdings kann die Auszahlung der Provision auch an die Kreditlaufzeit gekoppelt werden. So würde der Kreditvermittler die Provision in Raten erhalten, was allerdings im Alltag eher als unüblich anzusehen ist. Je nach Rechtslage können gelegentlich auch erfolgsunabhängige Vermittlungsprovisionen vereinbart werden. In den meisten Ländern ist es jedoch rechtlich untersagt, da der Verbraucher geschützt werden muss. So ist die Kreditvermittlungsprovision in der Regel eine erfolgsabhängige, die nur gezahlt wird, wenn der Kredit wirklich zustande kommt.

Gesetzliche Richtlinien für die Vermittlung von Krediten

Für die Darlehensvermittlungen an Verbraucher hat die Europäische Union den rechtlichen Rahmen mit der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.04.2008 geschaffen.
In Österreich wird die Kreditvermittlung an Verbraucher nach dem Maklergesetz geregelt. Ein Personalkreditvermittler ist demnach eine Person, die gewerbsmäßig für Kreditinstitute Kreditgeschäfte im Sinne des Paragraphen § 1 Abs. 1 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG) vermittelt, die nicht durch Hypotheken abgesichert sind. Vorgeschrieben für die Vermittlungsverträge ist die Schriftform und es bedarf einer Reihe von Mindestangaben für die Rechtsgültigkeit. Die Mindestangaben für Verbraucherkredite zuzüglich der Angabe der Höchstvermittlungsprovision sind zwingend. Ein solcher Vermittlungsvertrag wird befristet auf vier Wochen.

Kreditvermittler oder Vermögensberater

Der Unterschied zwischen dem Vermögensberater und dem Kreditvermittler liegt in der Natur des Berufsbildes. Während der Vermögensberater das Hab und Gut des Kunden in Händen hält, ist ein Kreditvermittler einzig an der Vermittlung eines Kredites interessiert. Die Ausgangslage ist demnach eine völlig andere.
Der Vermögensberater kümmert sich somit um das gesamte Vermögen seiner Kunden und sein Ziel ist es einfach dieses stetig zu vermehren. Somit hat er auch im Falle eines finanziellen Engpasses immer die Gesamtsituation im Auge, während der Kreditvermittler sich einzig auf die Sicherheiten und Anforderungen für den Kreditantrag konzentriert.