Kreditvertrag
Damit private Kreditvermittler tätig werden können, müssen sie einen klaren Auftrag vom Kunden erhalten. Ebenso wie Versicherungsmakler arbeiten private Kreditvermittler erfolgsorientiert und erhalten eine Provision für jeden vermittelten Kreditvertrag, der abgeschlossen wird. Vor dem Abschluss dürfen dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Um die Konditionen genau zu regeln, wird ein Kreditvermittlungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen. Ein solcher Kreditvermittlungsvertrag bedarf immer der Schriftform. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso wie immer eine Kopie der Vertragsurkunde an den auftraggebenden Kunden auszuhändigen ist. Der Kreditvermittlungsvertrag regelt einzig die zwischen dem Kunden und dem Kreditvermittler für seine Tätigkeit erforderlichen Konditionen. Der private Kreditvermittler erhält sein Geld dann erst nach Zustandekommen eines Kreditvertrages, dessen Konditionen nicht Bestandteil des Kreditvermittlungsvertrages sind.
Der Kreditvertrag selbst wird immer zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer direkt geschlossen. Erst wenn dieser Kreditvertrag unterzeichnet wurde und der Kreditnehmer die Kreditsumme erhalten hat, bekommt auch der Kreditvermittler seine vereinbarte Vergütung. Erst in diesem Moment besteht ein Provisionsanspruch, nicht eher. Der Kreditvermittler kann also sein Honorar nur im Erfolgsfall, wenn unwiderruflich Geld auf dem Konto des Kunden eingegangen ist geltend machen. Verträge, die anderslautende Klauseln enthalten, sind sittenwidrig und wurden von Gerichts wegen als unwirksam abgelehnt.
Trotzdem sollte der Verbraucher genauestens das Kleingedruckte studieren. Es finden sich immer wieder Kreditvermittlungsverträge mit einem Passus wie “ Die Provision des Vermittlers wird auch dann fällig, wenn das Darlehen aus Gründen, die in der Person des Kreditnehmers liegen, nicht zur Auszahlung gebracht wird”. Von Kreditvermittlungsverträgen solchen Wortlautes sollte Abstand genommen werden. Natürlich ist den professionellen Kreditvermittlern durchaus klar, dass solche Verträge nicht statthaft sind, doch versuchen sie mit allen Mitteln an jedem Kunden zu verdienen. Daher kassieren einige Vermittler vorab bereits eine pauschale Gebühr.
Der Verbraucher sollte wissen, dass der Vermittler nur dann eine Pauschale für seine Auslagen verlangen kann, wenn dies im Kreditvermittlungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde und eine entsprechende belegbare Abrechnung der entstandenen Auslagen vorgelegt wird.
Unter diese Auslagen fallen alle Aufwendungen, die der Kreditvermittler im Sinne des Verbrauchers für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrages notwendiger Weise tätigen musste. Dazu zählen beispielsweise Telefonkosten, Portogebühren und Kosten für die Einholung wichtiger Auskünfte. Darunter fallen aber in keinem Fall Aufwandsentschädigungen für die Zeit und die Arbeitskraft des Kreditvermittlers oder Geschäftsunkosten wie Büromaterial.
Doch nicht jeder Kreditvermittler gehört zur Familie der schwarzen Schafe. Der Großteil der privaten Kreditvermittler arbeitet durchaus seriös und stehen wirklich mit Rat und Tat zur Seite. Doch Kreditvermittlung ist Vertrauenssache und wem der Verbraucher sein Vertrauen schenkt, muss er von Fall zu Fall selbst entscheiden. Doch ein Grundsatz zählt wahrscheinlich immer noch in allen Lebenslagen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb sollten Verträge grundsätzlich auf Herz und Nieren geprüft werden.